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Authorised Economic Operator

Authorised Economic Operator

Erleichterte Zollabfertigungsverfahren dienen dazu, die Durchführung von Handelsgeschäften zu erleichtern und die Lieferkette zu beschleunigen.

Vereinfachte Zollabfertigungsverfahren sind speziell für Firmen von Bedeutung, die häufig Güter importieren oder exportieren. Unternehmen optimieren durch das Verringern von Verzögerungen und Unsicherheiten in der Zollabfertigung ihre Lieferketten und erhöhen dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem weltweiten Markt.

Bevorzugter Versender

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist ein Unternehmen, das von der Zollbehörde eines Landes als sicher und verlässlich anerkannt wird und bestimmte Bedingungen erfüllt. Zu diesen Bedingungen gehören hohe Standards hinsichtlich Sicherheit, Zollabwicklung und Compliance. Unternehmen, die eine AEO-Zertifizierung besitzen, profitieren meistens von vereinfachten Zollabfertigungsverfahren und können sich auf eine zügigere und effektivere Abwicklung ihrer Handelsgeschäfte verlassen. In der Europäischen Union (EU) stellt das AEO-Programm einen Teil des EU-Zollkodex dar, und die Mitgliedstaaten wenden es an.

Der Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO - Authorised Economic Operator)" wird als Qualitätsmerkmal für Wirtschaftsbeteiligte und Geschäftspartner angesehen. Durch diesen Status zeigt der Wirtschaftsbeteiligte, dass er ein verlässlicher Partner in der Lieferkette ist. Dies belegt, dass die Zollvorschriften beachtet werden, die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die notwendigen Sicherheitsstandards erfüllt sind.

Unsere Kunden beauftragen uns, die notwendigen Sicherheitsanforderungen zu konzipieren und zu begleiten. Mit unserer Unterstützung erreichen sie den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten.

Die Europäische Union (EU) stellt eine Reihe von Anforderungen an Unternehmen, die sich um die AEO-Zertifizierung bewerben möchten, um sicherzustellen, dass sie hohe Standards in Bezug auf Sicherheit, Zollabwicklung und Compliance einhalten:

  • Das Unternehmen muss in der EU ansässig sein und seine Geschäfte legal und regelmäßig durchführen.

  • Das Unternehmen muss ein angemessenes Sicherheits- und Compliance-Management-System aufweisen, das die Einhaltung der geltenden Zoll- und Sicherheitsvorschriften sicherstellt.

  • Das Unternehmen muss eine gute Zoll- und Steuergeschichte aufweisen und dürfen keine schweren Verstöße gegen die EU-Zollvorschriften begangen haben.

  • Das Unternehmen muss in der Lage sein, die Identität und die Echtheit seiner Geschäftspartner und die Herkunft und die Echtheit der Waren, die es importiert oder exportiert, nachzuweisen.

  • Das Unternehmen muss bereit sein, sich regelmäßigen Kontrollen und Audits zu unterziehen und sein Sicherheits- und Compliance-Management-System ständig zu verbessern.

AEO-Zertifizierungen

Diese Anforderungen sind für alle Unternehmen bindend, die in der EU ansässig sind und sich um die AEO-Zertifizierung bemühen. Es existieren zwei verschiedene Typen von AEO-Zertifizierungen: AEO-S (Sicherheit) und AEO-C (Compliance). Die AEO-S Zertifizierung bezieht sich auf Unternehmen, die hohe Sicherheitsstandards erfüllen, während die AEO-C Zertifizierung Unternehmen auszeichnet, die hohe Standards hinsichtlich Compliance erfüllen.