Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist ein Unternehmen, das von der Zollbehörde eines Landes als sicher und zuverlässig eingestuft wurde und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen beinhalten unter anderem hohe Standards in Bezug auf Sicherheit, Zollabwicklung und Compliance. Unternehmen, die als AEO zertifiziert sind, genießen in der Regel erleichterte Zollabfertigungsverfahren und können sich auf eine schnellere und effizientere Abwicklung ihrer Handelsgeschäfte verlassen. In der Europäischen Union (EU) ist das AEO-Programm Teil des Zollkodex der EU und wird von den Mitgliedstaaten implementiert.
Der Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO - Authorised Economic Operator)" stellt ein Qualitätsmerkmal von Wirtschaftbeteiligten und Geschäftspartnern dar. Der Wirtschaftsbeteiligte dokumentiert nach außen, dass er ein verlässlicher Partner in der Lieferkette ist.
Es bedeutet, dass die Zollvorschriften eingehalten wurden, die Zahlungsfähigkeit gesichert ist und die geforderten Sicherheitsstandards erfüllt worden sind.
Unser Kunden rufen uns zur Konzeption und Begleitung der notwendigen Security-Anforderungen. So erreichen Sie sicher den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten.