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Authorised Economic Operator

Authorised Economic Operator

Erleichterte Zollabfertigungsverfahren dienen dazu, die Durchführung von Handelsgeschäften zu erleichtern und die Lieferkette zu beschleunigen.

Die erleichterten Zollabfertigungsverfahren sind insbesondere für Unternehmen von großer Bedeutung, die häufig Waren importieren oder exportieren. Durch die Verringerung von Verzögerungen und Unsicherheiten bei der Zollabfertigung können Unternehmen ihre Lieferketten optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt verbessern.

Bevorzugter Versender

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

AEO

AEO: Zertifizierung im internationalen Handel

Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist ein Unternehmen, das von der Zollbehörde eines Landes als sicher und zuverlässig eingestuft wurde und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen beinhalten unter anderem hohe Standards in Bezug auf Sicherheit, Zollabwicklung und Compliance. Unternehmen, die als AEO zertifiziert sind, genießen in der Regel erleichterte Zollabfertigungsverfahren und können sich auf eine schnellere und effizientere Abwicklung ihrer Handelsgeschäfte verlassen. In der Europäischen Union (EU) ist das AEO-Programm Teil des Zollkodex der EU und wird von den Mitgliedstaaten implementiert.

Der Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO - Authorised Economic Operator)" stellt ein Qualitätsmerkmal von Wirtschaftbeteiligten und Geschäftspartnern dar. Der Wirtschaftsbeteiligte dokumentiert nach außen, dass er ein verlässlicher Partner in der Lieferkette ist.

Es bedeutet, dass die Zollvorschriften eingehalten wurden, die Zahlungsfähigkeit gesichert ist und die geforderten Sicherheitsstandards erfüllt worden sind.

Unser Kunden rufen uns zur Konzeption und Begleitung der notwendigen Security-Anforderungen. So erreichen Sie sicher den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten.

Die Europäische Union (EU) stellt eine Reihe von Anforderungen an Unternehmen, die sich um die AEO-Zertifizierung bewerben möchten, um sicherzustellen, dass sie hohe Standards in Bezug auf Sicherheit, Zollabwicklung und Compliance einhalten:

  • Das Unternehmen muss in der EU ansässig sein und seine Geschäfte legal und regelmäßig durchführen.

  • Das Unternehmen muss ein angemessenes Sicherheits- und Compliance-Management-System aufweisen, das die Einhaltung der geltenden Zoll- und Sicherheitsvorschriften sicherstellt.

  • Das Unternehmen muss eine gute Zoll- und Steuergeschichte aufweisen und dürfen keine schweren Verstöße gegen die EU-Zollvorschriften begangen haben.

  • Das Unternehmen muss in der Lage sein, die Identität und die Echtheit seiner Geschäftspartner und die Herkunft und die Echtheit der Waren, die es importiert oder exportiert, nachzuweisen.

  • Das Unternehmen muss bereit sein, sich regelmäßigen Kontrollen und Audits zu unterziehen und sein Sicherheits- und Compliance-Management-System ständig zu verbessern.

AEO-Zertifizierungen

Diese Anforderungen gelten für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und sich um die AEO-Zertifizierung bewerben möchten. Es gibt zwei verschiedene Arten von AEO-Zertifizierungen, nämlich AEO-S (Sicherheit) und AEO-C (Compliance). AEO-S Zertifizierungen gelten für Unternehmen die besonders hohe Sicherheitsstandards erfüllen und AEO-C Zertifizierungen gelten für Unternehmen die besonders hohe Standards in Bezug auf Compliance erfüllen.

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