Prüfung der Voraussetzungen: Bevor das Unternehmen einen Antrag stellt, sollte es sicherstellen, dass es die Voraussetzungen für die AEO-Zertifizierung erfüllt, wie z.B. EU-Ansässigkeit, legaler und regelmäßiger Geschäftsbetrieb, angemessenes Sicherheits- und Compliance-Management-System, gute Zoll- und Steuergeschichte, Fähigkeit zur Identitäts- und Echtheitsprüfung von Geschäftspartnern und Waren.
Antragstellung: Das Unternehmen muss den Antrag bei der zuständigen Zollbehörde seines Landes einreichen, und dabei alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente wie z.B. Geschäftsregistereinträge, Dokumentation über das Sicherheits- und Compliance-Management-System, Unterlagen über die Identität und Echtheit der Geschäftspartner und Waren, Dokumentation über die Zoll- und Steuergeschichte etc. beifügen.
Prüfung des Antrags: Die Zollbehörde prüft den Antrag des Unternehmens und überprüft die Unterlagen und Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie kann auch eine On-Site-Prüfung durchführen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen tatsächlich die Anforderungen erfüllt.
Entscheidung: Nach Abschluss der Prüfung entscheidet die Zollbehörde, ob das Unternehmen die AEO-Zertifizierung erhält. Wenn das Unternehmen die Zertifizierung erhält, wird es in ein offizielles AEO-Verzeichnis aufgenommen.
Überwachung und Erneuerung: Das Unternehmen muss sich regelmäßigen Überwachungen und Audits unterziehen, um sicherzustellen, dass es weiterhin die Anforderungen erfüllt. Die Zertifizierung muss regelmäßig erneuert werden.