Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

Facility Management: Authorised Economic Operator » Strategie » Geschäftsprozesse » Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten

AEO / Zollbereich – Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten in zollrelevanten Betriebsstätten

AEO / Zollbereich – Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten in zollrelevanten Betriebsstätten

Beim Bau oder Umbau zollrelevanter Betriebsflächen in Unternehmen mit AEO-Zertifizierung (Authorised Economic Operator) oder in zollrechtlich überwachten Bereichen ist die klare Abgrenzung zwischen Generalunternehmerausbau (GU-Ausbau) und Nutzerausbau (Mieter-/Eigenausbau) von zentraler Bedeutung. Nicht zuletzt im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Nachweispflichten und die spätere Auditfähigkeit müssen bereits in der Planungsphase Verantwortlichkeiten, bauliche Schnittstellen und Übergabeprozesse eindeutig festgelegt werden.

Die bauliche und funktionale Abgrenzung zwischen Generalunternehmer- und Nutzerausbauten in zollrelevanten Bereichen ist ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden AEO-konformen Facility Managements. Nur durch frühzeitige Abstimmung, verbindliche Planungsdokumente und klare Zuständigkeiten lassen sich Risiken in Bezug auf Auditfähigkeit, Sicherheit und Zollkonformität vermeiden. Das Facility Management sollte aktiv an der Schnittstellenklärung mitwirken und dafür sorgen, dass alle relevanten technischen und infrastrukturellen Maßnahmen vollständig dokumentiert und rechtskonform umgesetzt werden.

Rahmenbedingungen im AEO-/Zollkontext

  • AEO-Status verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung und Nachweisführung physischer, organisatorischer und digitaler Sicherheitsmaßnahmen (gemäß UZK und TR ZTN).

  • Zollrelevante Bereiche erfordern besondere bauliche Vorkehrungen (z. B. Zutrittskontrolle, Kameraüberwachung, Schließsysteme, Umzäunung, gesicherte Lagerzonen).

  • Eine fehlerhafte oder unklare Aufgabenteilung zwischen GU und Nutzer kann zu zollrechtlichen Risiken, Genehmigungsverzögerungen oder Prüfbeanstandungen führen.

Abgrenzungskriterien zwischen GU-Ausbau und Nutzerausbau

Bauliches oder technisches Element

Zuordnung (typisch)

Besonderheit im Zollkontext

Gebäudehülle, Tragwerk, Außenanlagen

Generalunternehmer (GU)

inkl. Zäune, Kontrolltore

Trennwände, Bodenbeläge in Mietflächen

Nutzer, je nach Mietvertrag

ggf. brandschutzrelevant, abschottend

Zutrittskontrollsysteme (Zutrittsleser etc.)

Nutzer oder GU nach Vereinbarung

bei Zollflächen zwingend GU oder geprüft

Sicherheitskameras, GMS-Anbindung

Nutzer

Einbindung in betriebliches Sicherheitskonzept

IT-Räume, Serverinfrastruktur

Nutzer

DSGVO-/Zollkonformität beachten

Lagerausstattung (Regale, Rolltore intern)

Nutzer

Nachvollziehbarkeit von Lagerbewegungen

Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegtechnik

GU

Anforderungen aus Bauordnungsrecht

Möbel, Arbeitsplatzbeleuchtung

Nutzer

auditirrelevant, aber dokumentationspflichtig

Anforderungen an Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement

  • Frühzeitige Einbindung der Zollbeauftragten und Sicherheitsverantwortlichen in das Planungs- und Ausbauteam

  • Erstellung eines Zollzonierungskonzepts mit baulicher, logistischer und technischer Gliederung

  • Dokumentierte Abstimmung der baulichen Schnittstellen GU/Nutzer in Planunterlagen und Projektprotokollen

  • Berücksichtigung der Anforderungen der TRBS, BetrSichV, DGUV und des Unionszollkodex

  • Definition von baurechtlich genehmigungspflichtigen Komponenten versus nutzerspezifischer Einbauten

Dokumentation und Nachweisführung

  • Erstellung eines Schnittstellenverzeichnisses mit Zuständigkeiten je Gewerk

  • Übergabeprotokoll bei GU-Fertigstellung mit Bezug zu AEO-relevanten Bauteilen

  • Erfassung sicherheitsrelevanter Einbauten (Zutritt, Kamera, Lagertechnik) in der Betreiberdokumentation

  • CAFM-konforme Flächen- und Ausstattungsdokumentation für Zollaudits

  • Nachweise zur physischen Trennung von zollrelevanten und nicht-zollrelevanten Bereichen

Typische Herausforderungen in der Praxis

  • Fehlende Abgrenzung der Verantwortung für sicherheitsrelevante Komponenten (z. B. Kameras im Außenbereich)

  • unzureichende Kommunikation zwischen GU, Nutzer, Facility Management und Zollbeauftragten

  • verspätete Beauftragung von Nutzerausbauten, wodurch zollrelevante Anforderungen nicht rechtzeitig umgesetzt werden

  • nicht durchgängig dokumentierte Übergabeprozesse