AEO / Zollbereich – Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten in zollrelevanten Betriebsstätten
Beim Bau oder Umbau zollrelevanter Betriebsflächen in Unternehmen mit AEO-Zertifizierung (Authorised Economic Operator) oder in zollrechtlich überwachten Bereichen ist die klare Abgrenzung zwischen Generalunternehmerausbau (GU-Ausbau) und Nutzerausbau (Mieter-/Eigenausbau) von zentraler Bedeutung. Nicht zuletzt im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Nachweispflichten und die spätere Auditfähigkeit müssen bereits in der Planungsphase Verantwortlichkeiten, bauliche Schnittstellen und Übergabeprozesse eindeutig festgelegt werden.
Die bauliche und funktionale Abgrenzung zwischen Generalunternehmer- und Nutzerausbauten in zollrelevanten Bereichen ist ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden AEO-konformen Facility Managements. Nur durch frühzeitige Abstimmung, verbindliche Planungsdokumente und klare Zuständigkeiten lassen sich Risiken in Bezug auf Auditfähigkeit, Sicherheit und Zollkonformität vermeiden. Das Facility Management sollte aktiv an der Schnittstellenklärung mitwirken und dafür sorgen, dass alle relevanten technischen und infrastrukturellen Maßnahmen vollständig dokumentiert und rechtskonform umgesetzt werden.
AEO-Status verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung und Nachweisführung physischer, organisatorischer und digitaler Sicherheitsmaßnahmen (gemäß UZK und TR ZTN).
Eine fehlerhafte oder unklare Aufgabenteilung zwischen GU und Nutzer kann zu zollrechtlichen Risiken, Genehmigungsverzögerungen oder Prüfbeanstandungen führen.
Abgrenzungskriterien zwischen GU-Ausbau und Nutzerausbau
Bauliches oder technisches Element
Zuordnung (typisch)
Besonderheit im Zollkontext
Gebäudehülle, Tragwerk, Außenanlagen
Generalunternehmer (GU)
inkl. Zäune, Kontrolltore
Trennwände, Bodenbeläge in Mietflächen
Nutzer, je nach Mietvertrag
ggf. brandschutzrelevant, abschottend
Zutrittskontrollsysteme (Zutrittsleser etc.)
Nutzer oder GU nach Vereinbarung
bei Zollflächen zwingend GU oder geprüft
Sicherheitskameras, GMS-Anbindung
Nutzer
Einbindung in betriebliches Sicherheitskonzept
IT-Räume, Serverinfrastruktur
Nutzer
DSGVO-/Zollkonformität beachten
Lagerausstattung (Regale, Rolltore intern)
Nutzer
Nachvollziehbarkeit von Lagerbewegungen
Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegtechnik
GU
Anforderungen aus Bauordnungsrecht
Möbel, Arbeitsplatzbeleuchtung
Nutzer
auditirrelevant, aber dokumentationspflichtig
Anforderungen an Planung, Koordination und Schnittstellenmanagement
Frühzeitige Einbindung der Zollbeauftragten und Sicherheitsverantwortlichen in das Planungs- und Ausbauteam
Erstellung eines Zollzonierungskonzepts mit baulicher, logistischer und technischer Gliederung
Dokumentierte Abstimmung der baulichen Schnittstellen GU/Nutzer in Planunterlagen und Projektprotokollen
Berücksichtigung der Anforderungen der TRBS, BetrSichV, DGUV und des Unionszollkodex
Definition von baurechtlich genehmigungspflichtigen Komponenten versus nutzerspezifischer Einbauten
Dokumentation und Nachweisführung
Erstellung eines Schnittstellenverzeichnisses mit Zuständigkeiten je Gewerk
Übergabeprotokoll bei GU-Fertigstellung mit Bezug zu AEO-relevanten Bauteilen
Erfassung sicherheitsrelevanter Einbauten (Zutritt, Kamera, Lagertechnik) in der Betreiberdokumentation
CAFM-konforme Flächen- und Ausstattungsdokumentation für Zollaudits
Nachweise zur physischen Trennung von zollrelevanten und nicht-zollrelevanten Bereichen
Typische Herausforderungen in der Praxis
Fehlende Abgrenzung der Verantwortung für sicherheitsrelevante Komponenten (z. B. Kameras im Außenbereich)
unzureichende Kommunikation zwischen GU, Nutzer, Facility Management und Zollbeauftragten
verspätete Beauftragung von Nutzerausbauten, wodurch zollrelevante Anforderungen nicht rechtzeitig umgesetzt werden