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Anweisende Dokumentation

Facility Management: Authorised Economic Operator » Strategie » Geschäftsprozesse » Anweisende Dokumentation

Struktur, Inhalte und Bedeutung im Rahmen der AEO-Compliance

Struktur, Inhalte und Bedeutung im Rahmen der AEO-Compliance

Die AEO-Zertifizierung („Authorised Economic Operator“) verpflichtet Unternehmen, die in zollrechtlich sensiblen Bereichen tätig sind, zur Umsetzung und Einhaltung definierter Sicherheits-, Kontroll- und Nachweiskriterien. Ein zentraler Bestandteil dieser Compliance-Struktur ist die sogenannte anweisende Dokumentation.

Diese umfasst alle intern gültigen schriftlichen Anweisungen, Prozessbeschreibungen und Verfahrensregelungen, die den zollrelevanten Umgang mit Waren, Informationen, Personen und IT-Systemen regeln. Sie dient als verbindliche Handlungsgrundlage für Mitarbeitende, als Nachweis gegenüber den Zollbehörden und als Werkzeug der internen Kontrolle und Auditierbarkeit.

Die anweisende Dokumentation ist das zentrale Steuerungs- und Nachweisinstrument für AEO- und zollrelevante Abläufe im Unternehmen. Sie muss vollständig, aktuell, praxistauglich und zugänglich sein. Ihre Umsetzung erfordert eine enge Abstimmung zwischen Zollorganisation, Facility Management, IT und Personalabteilung.

Ziel und Bedeutung der anweisenden Dokumentation

Sicherstellung der AEO-Compliance im Unternehmen

  • Sicherstellung der einheitlichen Umsetzung von AEO-relevanten Prozessen im Unternehmen

  • Anleitung und Orientierung für zollverantwortliche Mitarbeitende und angrenzende Funktionen

  • Nachweisführung für externe Audits (z. B. durch Hauptzollamt oder Re-Zertifizierungsstellen)

  • Unterstützung bei der Risikoabwehr (z. B. bei Manipulationsversuch, Unregelmäßigkeit, IT-Zugriffsverstoß)

  • Beleg für ein funktionierendes, steuerbares und revisionsfähiges Zoll-Compliance-System

Rechtsgrundlage und Bezug zu AEO

  • standardisierte Verfahren für zollrelevante Tätigkeiten nachweisen

  • ein funktionierendes internes Kontrollsystem unterhalten

  • geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken definieren und dokumentieren

  • Zugangsbeschränkungen, Buchführung, IT-Sicherheit und Personalschulung durch Anweisungen beschreiben

Die anweisende Dokumentation ist somit eine gesetzlich gestützte Pflicht, die auch Bestandteil des AEO-Fragebogens zur Selbstauskunft ist.

Organisationsbezogene Anweisungen

  • Beschreibung der zollverantwortlichen Organisationseinheiten

  • Benennung des Zollbeauftragten und seiner Aufgaben

  • Vertretungsregelung bei Abwesenheit

  • Rollen- und Berechtigungsmatrix (physisch und digital)

Prozessbeschreibungen für zollrelevante Abläufe

  • Wareneingang und -annahme inkl. Lieferantenkontrolle

  • Zolltarifierung und Ausfuhranmeldung

  • Versandverfahren (z. B. NCTS, T1/T2)

  • Behandlung von Retouren und Lagerumschichtungen

  • Buchführungs- und Archivierungsprozesse

  • Vorgehen bei Feststellungen / Unregelmäßigkeiten

Zutritts- und Zugangskontrollregelungen

  • Zutrittsmatrix für AEO-Zonen

  • Anweisung für Besucherverkehr (Anmeldung, Begleitung, Dokumentation)

  • Verfahren zur Schlüssel- und Kartenverwaltung

  • Kontrollverfahren bei Dienstleistern (z. B. Reinigung, IT, Technik)

IT- und Systemanweisungen

  • Nutzerzugangsregelung zu zollrelevanten IT-Systemen

  • Protokollierung und Zugriffsschutz

  • Umgang mit elektronischen Zolldaten (z. B. ATLAS-Schnittstelle)

  • Backup- und Recoveryverfahren

Schulungsanweisung

  • Schulungspflichten für zollrelevantes Personal

  • Turnus der Unterweisungen

  • Inhalte und Verantwortlichkeiten

  • Nachweisform (z. B. digitale Teilnehmerlisten, Schulungsunterlagen)

Vorfallmanagement und Eskalation

  • Definition meldepflichtiger Ereignisse (z. B. Einbruch, IT-Vorfall, Verstoß gegen Zollverfahren)

  • Eskalationsstufen

  • Zuständigkeiten (intern, extern)

  • Formulare und Meldewege

Form der Dokumentation

  • Schriftlich, digital oder hybrid

  • Zugriffsgeschützt mit Archivfunktion

  • Gültigkeitsvermerke, Versionskontrolle, Änderungsfreigabe

Pflege und Aktualisierung

  • Verantwortliche Stelle (i. d. R. Zollbeauftragte in Abstimmung mit FM, IT, Logistik)

  • regelmäßige Überprüfung (mind. jährlich oder anlassbezogen)

  • automatische Revisionskontrolle über Dokumentenmanagementsystem (DMS) oder CAFM

Zugriffs- und Schulungspflicht

  • Bereitstellung für alle relevanten Mitarbeitenden

  • Schulungsnachweise bei neuen oder geänderten Anweisungen

  • Nachvollziehbarkeit: Wer hat welche Anweisung wann gelesen (digital protokollierbar)

Rolle des Facility Managements

  • Zutrittsorganisation, Schlüsselmanagement

  • baulicher Trennung sicherheitsrelevanter Bereiche

  • Zugang zu Technik- und Wartungsflächen

  • Regelungen für Fremdfirmenmanagement, Reinigung, Wartung

  • Gebäudetechnische Sicherheitsvorgaben (Kamera, Zutritt, Brandschutz)

Die FM-Abteilung sollte in enger Abstimmung mit der Zollorganisation prüfen, ob technische und organisatorische Maßnahmen mit der Dokumentation übereinstimmen und regelmäßig aktualisiert werden.

Integration in Managementsysteme

  • CAFM-Systeme zur Verwaltung zollrelevanter Räume und Zutritte

  • Qualitätsmanagementsysteme (z. B. ISO 9001 / 28000) mit integrierten Anweisungsmodulen

  • Compliance-Managementsysteme zur Protokollierung und Versionssteuerung

  • Digitale Schulungsplattformen mit verpflichtender Lesebestätigung von Anweisungen

Typische Fehler und Risiken

  • Fehlende Versionskontrolle oder veraltete Inhalte

  • mündliche Regelungen ohne schriftliche Dokumentation

  • keine Schulungsnachweise → AEO-Auditabweichung

  • uneinheitliche Regelungen in unterschiedlichen Standorten

  • fehlende Nachvollziehbarkeit bei Dienstleistereinsätzen