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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort

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AEO / Zollbereich: Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort

AEO / Zollbereich: Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort

Unternehmen mit AEO-Zertifizierung oder zollrechtlich relevanten Prozessen sind beim Aufbau eines neuen Standorts verpflichtet, ein Betriebskonzept zu erstellen, das den zollrechtlichen Anforderungen des EU-Zollkodex (UZK) entspricht. Dieses Konzept ist Grundlage für die Zollbehördenbewertung, die interne Prozesssicherheit und die Compliance-Nachweisführung im Rahmen von AEO (Authorised Economic Operator). Das Betriebskonzept muss die baulichen, organisatorischen, digitalen und personellen Grundlagen einer zollsicheren Betriebsführung beschreiben – unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung, Infrastruktur und Lagerprozesse. Es enthält Anforderungen an Zutritt, Flächenmanagement, Dokumentation, Lieferantenkontrolle und Rollenverteilung.

Das Facility Management spielt bei der Umsetzung und Pflege des Betriebskonzepts eine Schlüsselrolle: Es ist verantwortlich für bauliche Trennung, Zutrittsregelung, technische Infrastruktur und FM-gestützte Dokumentation. Ein AEO-konformes Betriebskonzept für einen neuen Standort ist mehr als ein technischer Bauplan – es ist ein interdisziplinär entwickeltes Sicherheits- und Betriebsdokument, das Planung, Organisation, Zutrittslogik, IT-Systeme und Facility Management integriert. Nur durch eine strukturierte Erstellung, regelmäßige Aktualisierung und digitale Dokumentation lässt sich der AEO-Status rechtssicher, wirtschaftlich und betrieblich umsetzbar auf neue Standorte übertragen. Das Facility Management bildet dabei eine operative Schlüsselstelle – von der Umsetzung baulicher Vorgaben bis zur laufenden Kontrolle im Betrieb.

Zielsetzung des Betriebskonzepts

Zollkonforme Betriebsorganisation und AEO-Zertifizierung

  • Darstellung der zollkonformen Betriebsorganisation am neuen Standort

  • Nachweis der Einhaltung der AEO-Kriterien gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447

  • Absicherung gegenüber Zollbehörden im Rahmen der Zertifizierung / Auditierung

  • Verankerung zollsicherer Prozesse in Bau, IT, Organisation und Betrieb

  • Erfüllung der Anforderungen für AEO S (Sicherheit) und ggf. AEO C (Zollverfahren)

Standortbeschreibung

  • Lage, Gebäudegröße, Nutzungseinheiten

  • Planunterlagen mit Flächenzuordnung

  • geplante zollrelevante Tätigkeiten (Lagerung, Kommissionierung, Export)

Bauliche Sicherheitsstruktur

  • Zugangskontrollierte Zonen mit klarer Abgrenzung

  • bauliche Trennung zu öffentlichen oder nicht-zollrelevanten Bereichen

  • Sicherung gegen unbefugten Zutritt (z. B. Schleusen, Zutrittssysteme, Videoüberwachung)

  • Lagepläne mit Sicherheitszonen (lagerichtig, digital)

Organisationsstruktur

  • Zollbeauftragte und zollverantwortliche Stellen

  • Betreiber- und Facility-Zuständigkeiten

  • Schlüsselmanagement, Besucherregelung

  • Umgang mit Dienstleistern, Reinigung, Logistik

Zutrittsregelung

  • Zutrittsmatrix: Wer darf wo, wann, warum?

  • technisches Zutrittssystem (z. B. Chipkarten, biometrische Lösungen)

  • Protokollierungspflichten (z. B. personenbezogen, anonymisiert, Zeitfenster)

  • Besuchermanagement (Anmeldung, Begleitung, Zugangsdokumentation)

IT-Systeme und Datenkontrolle

  • ERP- / Lagerverwaltungssystem mit zollrechtlicher Buchführung

  • Schnittstellen zur physischen Zugriffskontrolle

  • Auditprotokolle für Warenbewegung und Zugriff

  • Backup- und IT-Sicherheitskonzept

Logistik- und Warenfluss

  • Beschreibung der Warenannahme, Lagerung, Kommissionierung und Versand

  • Behandlung zollpflichtiger und nicht-zollpflichtiger Sendungen

  • Vermeidung von Vermischung / Kontaminierung

  • Dokumentation der Warenbewegung im Lagerverwaltungssystem

Schulungs- und Sensibilisierungskonzept

  • Pflichtschulungen für AEO-relevantes Personal

  • Regelungen für neue Mitarbeitende und externe Dienstleister

  • Dokumentation über Inhalt, Frequenz und Nachweisform

Technische Umsetzung

  • Koordination des baulichen Zonenkonzepts (Planung / Trennung)

  • Installation und Betreuung der Zutrittskontrolltechnik

  • Integration in GLT / GMS / CAFM-Systeme

  • Prüfung auf Manipulationssicherheit von Türen, Rolltoren, Fenstern

  • Instandhaltungs- und Prüfkonzept für sicherheitsrelevante Infrastruktur

Betriebsorganisation

  • Zutrittsfreigabeprozess verwalten (z. B. Schlüsselkarte, Berechtigungen)

  • Kontrolle externer Dienstleister (Zugang, Zeiten, Sicherheitsunterweisung)

  • Erfassung zollrelevanter Infrastruktur im CAFM (z. B. Kontrollpunkte, Kameraeinheiten)

  • Unterstützung der Auditvorbereitung (z. B. Raumprotokolle, Zustandsberichte)

Dokumentation und Nachweisführung

  • Zollzonenplan mit laufender Aktualisierung

  • Berechtigungslisten und Zutrittsprotokolle (mindestens 1 Jahr aufbewahren)

  • Schulungsnachweise und Schulungspläne

  • Nachweis externer Kontrollen (z. B. Zugang von Reinigungspersonal, Wachdienst)

  • Auditprotokolle, Maßnahmenlisten bei Beanstandung

  • Übergabedokumentation zwischen Bau und Betrieb (inkl. Zollbezug)

Umsetzung in der Praxis – empfohlene Vorgehensweise

  • Projektstart: Bildung eines AEO-Planungsteams (Bau, FM, Zoll, IT, Betrieb)

  • Analyse: Identifikation zollrelevanter Prozesse und Flächen

  • Konzeption: Erarbeitung von Zonen, Zutrittsmatrix, Prozessbeschreibung

  • Technikplanung: Auswahl Zutrittstechnik, Videoüberwachung, Lagerverwaltung

  • FM-Schnittstellen: Definition der Rollen und Aufgaben im Betrieb

  • Dokumentation: Erstellung des Betriebskonzepts als Audit- und Nachweisdokument

  • Schulung: Durchführung der Erstunterweisung für Personal und Dienstleister

  • Freigabe: Interne Prüfung und Behördenkommunikation