AEO / Zollbereich: Erstellung eines Betriebskonzepts für einen neuen Standort
Unternehmen mit AEO-Zertifizierung oder zollrechtlich relevanten Prozessen sind beim Aufbau eines neuen Standorts verpflichtet, ein Betriebskonzept zu erstellen, das den zollrechtlichen Anforderungen des EU-Zollkodex (UZK) entspricht. Dieses Konzept ist Grundlage für die Zollbehördenbewertung, die interne Prozesssicherheit und die Compliance-Nachweisführung im Rahmen von AEO (Authorised Economic Operator). Das Betriebskonzept muss die baulichen, organisatorischen, digitalen und personellen Grundlagen einer zollsicheren Betriebsführung beschreiben – unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung, Infrastruktur und Lagerprozesse. Es enthält Anforderungen an Zutritt, Flächenmanagement, Dokumentation, Lieferantenkontrolle und Rollenverteilung.
Das Facility Management spielt bei der Umsetzung und Pflege des Betriebskonzepts eine Schlüsselrolle: Es ist verantwortlich für bauliche Trennung, Zutrittsregelung, technische Infrastruktur und FM-gestützte Dokumentation. Ein AEO-konformes Betriebskonzept für einen neuen Standort ist mehr als ein technischer Bauplan – es ist ein interdisziplinär entwickeltes Sicherheits- und Betriebsdokument, das Planung, Organisation, Zutrittslogik, IT-Systeme und Facility Management integriert. Nur durch eine strukturierte Erstellung, regelmäßige Aktualisierung und digitale Dokumentation lässt sich der AEO-Status rechtssicher, wirtschaftlich und betrieblich umsetzbar auf neue Standorte übertragen. Das Facility Management bildet dabei eine operative Schlüsselstelle – von der Umsetzung baulicher Vorgaben bis zur laufenden Kontrolle im Betrieb.