AEO-Zulassung und Zollbereich – Anforderungen an das planungsbegleitende Facility Management
Unternehmen, die zollrechtlich relevante Bereiche betreiben oder eine AEO-Zertifizierung (Authorised Economic Operator) anstreben, müssen umfangreiche sicherheitstechnische, organisatorische und bauliche Anforderungen erfüllen. Diese betreffen nicht nur die operative Zollabwicklung, sondern auch die Gestaltung und Nutzung der betroffenen Gebäude und Flächen. Genau hier setzt das planungsbegleitende Facility Management (FM) an: Es stellt sicher, dass bereits in der Gebäudeplanung, der Flächenstruktur und im technischen Ausbau zollkonforme Lösungen geschaffen werden.
Das planungsbegleitende Facility Management ist für Unternehmen mit Zoll- und AEO-relevanten Prozessen ein strategischer Erfolgsfaktor. Nur durch frühzeitige Integration sicherheitsrelevanter, technischer und betrieblicher Anforderungen kann eine zollkonforme Infrastruktur entstehen, die langfristig auditierbar, wirtschaftlich und betriebssicher bleibt. FM-Verantwortliche müssen die zollrechtlichen Anforderungen kennen und in die eigene Betreiberstrategie übersetzen – damit Zoll und Betrieb Hand in Hand laufen.