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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Relaunch

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AEO / Zollbereich: Relaunch – organisatorische, bauliche und dokumentarische Anforderungen beim Neustart zollrelevanter Betriebsbereiche

Ein Relaunch eines AEO-zertifizierten Bereichs oder eines zollrechtlich überwachten Betriebsabschnitts – etwa durch Umbau, Standortwechsel, Neuorganisation oder Änderung der betrieblichen Struktur – erfordert eine strikte Neubewertung und Dokumentation. Im Fokus stehen dabei die Einhaltung der AEO-Kriterien gemäß EU-Zollkodex (UZK), die bauliche Sicherung zollrelevanter Räume, die organisationale Abgrenzung und Prozessbeschreibung, sowie die lückenlose Verwaltungs- und Nachweisstruktur. Facility Management, IT, Zollbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und interne Fachbereiche müssen beim Relaunch eng zusammenarbeiten, um die Re-Zertifizierung oder Fortgeltung des AEO-Status zu gewährleisten. Der Relaunch eines zollrelevanten Bereichs ist kein rein betrieblicher Umbau, sondern ein sicherheits- und dokumentationsrelevanter Prozess mit hoher Außenwirkung. Nur durch eine vollständige bauliche, organisatorische und IT-seitige Neudefinition und Nachweisführung kann der bestehende AEO-Status gesichert oder neu beantragt werden. Das Facility Management übernimmt dabei eine zentrale Koordinationsfunktion, indem es zwischen Planung, Technik, Organisation und Nachweisführung vermittelt. Ziel ist es, eine prüfungssichere, praxisfähige und digital gesteuerte Zollinfrastruktur aufzubauen, die auch zukünftigen Anforderungen standhält.

Ausgangslage: Was ist unter einem Relaunch zu verstehen? - Ein „Relaunch“ im Zollkontext kann bedeuten:

  • Umzug oder Umbau zollrelevanter Lager-, Verpackungs- oder Versandflächen

  • Zusammenlegung oder Trennung von Betriebsbereichen

  • Einführung neuer Zutritts- oder IT-Strukturen in zollkritischen Bereichen

  • Wechsel des Facility Managements oder sicherheitsrelevanter Dienstleister

  • Aufnahme neuer Geschäftsprozesse, die AEO-pflichtig sind

In allen Fällen muss geprüft werden, ob die bisherigen Prozesse, Pläne und Zuständigkeiten weiterhin AEO-konform sind – und welche Nachweise neu zu erbringen sind.

AEO-Status gemäß EU-Zollkodex (UZK) - Der AEO-Status basiert auf den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 und umfasst u.a.:

  • Zuverlässigkeit des Unternehmens (Zahlungsverhalten, Bonität, Vorstrafenfreiheit)

  • Buchführungssysteme, die zollrechtliche Nachvollziehbarkeit gewährleisten

  • Zutritts- und Zugriffskontrolle in zollrechtlich sensiblen Bereichen

  • Sicherheitsstandards für Gebäude, Anlagen, Personen und Warenflüsse

AEO-Kategorien

  • AEO C (zollrechtliche Vereinfachungen)

  • AEO S (Sicherheit)

  • AEO F (Kombiniert)

Je nach Kategorie sind unterschiedlich tiefgehende technische, organisatorische und dokumentarische Anforderungen zu erfüllen.

Bauliche Struktur

  • Zonenplan aktualisieren

  • Zugänge zu sicherheitsrelevanten Bereichen kontrollieren

  • Flächenumwidmung dokumentieren (z. B. neue Packzonen, Übergabeplätze)

  • Ertüchtigung der Gebäudehülle (z. B. Einbruchschutz, Videoüberwachung, Beleuchtung)

Organisatorische Prozesse

  • Neuzuordnung von Verantwortlichkeiten (Zollbeauftragte, Facility, IT)

  • Kontrolle externer Dienstleister (FM, Reinigung, Logistik)

  • Sicherstellung der Dokumentation von Warenbewegungen, Zugriffen, physischen Übergaben

  • Abgleich mit AEO-Fragebogen (Selbstauskunftsformular)

Technische Infrastruktur

  • Aktualisierung Zutrittssysteme (z. B. neue Lesepunkte, Nutzerrollen)

  • Übergabeprotokolle zu Sicherheitsinstallationen

  • Sichtbarkeit in GLT oder GMS bei zollrelevanten Zuständen

  • IT-Systeme mit Protokollierung zollrelevanter Transaktionen

Aufgaben des FM im AEO-Relaunch

  • Koordination baulicher Maßnahmen gemäß AEO-Vorgaben

  • Erstellung aktualisierter Flächen- und Zonenpläne (lagerichtig, revisionssicher)

  • Unterstützung bei Zutrittszonenmatrix (wer darf wann wohin)

  • Begleitung von Re-Audits oder Behördenabnahmen

  • Integration zollrelevanter Maßnahmen in CAFM / Betriebsführungssysteme

Kritische Schnittstellen

  • Brandschutz (bauliche Öffnungen = Sicherheitslücken?)

  • Reinigung (Umgang mit zollrelevanten Abfällen oder Verunreinigungen)

  • Poststellen / Versand (Unkontrollierte Warenflüsse vermeiden)

  • Umzugsdienste (Inventarverfolgung bei Bereichswechsel)

Für die AEO-Aufsicht oder Re-Zertifizierung müssen bereitgestellt werden:

  • aktueller Gebäude- und Nutzungsplan mit markierten AEO-Bereichen

  • Nachweise über Zugangssicherung und bauliche Sicherheit

  • Beschreibung organisatorischer Prozesse (z. B. Abläufe bei Exportverpackung)

  • Berechtigungsverzeichnisse (physisch + IT)

  • Maßnahmenpläne für Schulung und Sensibilisierung des Personals

  • Nachweise über Lieferanten- und Dienstleisterüberwachung

  • Kontrollsystem zur Vorbeugung gegen Manipulationen / Unregelmäßigkeiten

Handlungsempfehlungen für einen erfolgreichen Relaunch

  • Frühzeitige Koordination zwischen Zoll, FM, IT und Betrieb

  • Einberufung eines AEO-Lenkungskreises für den Relaunch

  • Nutzung von Checklisten nach AEO-Fragebogen (Selbstaudit)

  • Digitale Integration in CAFM / Compliance-Systeme

  • Schulung aller betroffenen Personen (z. B. Warenausgabe, Facility, Empfang)

  • Externe Fachberatung bei komplexer Umstrukturierung hinzuziehen

  • Rechtzeitig Zollbehörde einbinden – ggf. Vor-Ort-Termin anstreben