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Betriebliche Mitbestimmung bei AEO-Prozessen

Facility Management: Authorised Economic Operator » Strategie » Mitbestimmung

Beteiligungsrechte, Gremienverantwortung und Organisation zollrelevanter Veränderungen im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung

Beteiligungsrechte, Gremienverantwortung und Organisation zollrelevanter Veränderungen im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung

In Unternehmen mit zollrelevanten Prozessen oder AEO-Zertifizierung greifen zahlreiche organisatorische, sicherheitstechnische und digitale Regelungen unmittelbar in die betriebliche Ordnung, den Arbeitsalltag und die Zuständigkeiten der Mitarbeitenden ein. Ob es um den Zugang zu sicherheitskritischen Zonen, um Kontrollsysteme, um IT-gestützte Nachverfolgung oder um Verhaltensregeln bei zollrechtlich sensiblen Aufgaben geht – Mitbestimmung nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist in AEO- und Zollbereichen vielfach berührt. Ein rechtssicherer und praxisgerechter Umgang mit Mitbestimmungsrechten ist für die AEO-Compliance ebenso erforderlich wie für die Sozialpartnerschaft im Betrieb. Dieser Fachartikel beleuchtet, wo und wie Mitbestimmung relevant wird, welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat hat – und wie eine gute Zusammenarbeit mit Facility Management, Zollverantwortlichen und IT aussehen kann.

Die AEO-Zertifizierung und die betrieblichen Anforderungen im Zollbereich tangieren eine Vielzahl betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungstatbestände. Eine rechtssichere Umsetzung ist nur möglich, wenn der Betriebsrat frühzeitig, umfassend und kontinuierlich eingebunden wird. Das Facility Management, als technischer und organisatorischer Umsetzer zollrelevanter Infrastruktur, spielt dabei eine Schlüsselrolle in der Schnittstellenkommunikation. Wer die Mitbestimmung als Chance zur Transparenz, Akzeptanz und Auditfestigkeit begreift, erhöht nicht nur die Compliance – sondern auch die Qualität und Nachhaltigkeit der betrieblichen Zollorganisation.

Ausgangslage: AEO-Compliance und betriebliche Organisation

AEO-Compliance und betriebliche Organisation

AEO („Authorised Economic Operator“) verlangt die Umsetzung eines umfassenden internen Kontrollsystems, das bauliche Sicherheit, Zugangskontrolle, IT-Schutz, Verfahrensregelungen und Personalschulungen umfasst.

Diese Maßnahmen betreffen in aller Regel Grundsätze der betrieblichen Ordnung (§ 87 BetrVG), technische Systeme, Schutzmaßnahmen, Zugriffsregelungen sowie Verhaltensanforderungen – und sind damit mitbestimmungspflichtig.

Mitbestimmungsrelevante Themenfelder in Zoll- und AEO-Bereichen

Bereich

Mitbestimmungsgrundlage

Beispiele für Eingriffe

Zutrittskontrolle / Zugangssysteme

§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG

Chipkartenzutritt, Videoüberwachung, Besuchermanagement

Verhaltenskontrollen / Protokollierung

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Zugriffskontrolle auf Lagerdaten, Bewegungsprotokolle

Arbeitszeit / Schichtlogistik

§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Anlieferzeiten, Schichtzugänge in Zollzonen

Dienstkleidung / PSA

§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG

Zugang nur mit definierter Kleidung / Warnweste

Schulungspflichten

§ 98 BetrVG (Mitwirkung bei Weiterbildung)

Pflichtschulungen zu zollrelevanten Abläufen

Arbeitsplatzverlagerung / Umzug

§ 99 BetrVG (Versetzung)

Versetzung in zollpflichtige Sonderbereiche

IT-Systeme / Softwareüberwachung

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

ERP-Systeme mit Protokollierung, ATLAS-Zugriff

Einführung neuer Verfahren

§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 7 BetrVG

neue Lager- oder Kontrollprozesse in Zollbereichen

Frühzeitige Einbindung bei Projektstart

  • Bei Neu- oder Umbauten zollrelevanter Infrastruktur

  • Einführung oder Anpassung von Zutrittssystemen

  • Einführung neuer digitaler Kontroll- oder Dokumentationssysteme

  • Reorganisation oder Verlagerung zollkritischer Prozesse

  • Empfehlung: Bildung eines gemeinsamen Projektgremiums mit Betriebsrat, FM, IT und Zollbeauftragten

Beteiligung bei Erstellung anweisender Dokumentation

  • Verhaltensregeln in AEO-Bereichen

  • Regelungen zur Zutrittsfreigabe, zum Kontrollsystem

  • Schulungspflichten und Zertifikatsnachweise

  • Pflichten im Umgang mit sicherheitsrelevanten Vorfällen

  • Hinweis: Der Betriebsrat hat Anspruch auf Mitgestaltung von Inhalten, wenn daraus betriebliche Anweisungen oder Verhaltenspflichten abgeleitet werden.

Schulungs- und Qualifizierungspflichten

  • Betriebsrat ist bei Einführung von Schulungen zu beteiligen (§ 98 BetrVG)

  • Möglichkeit zur Begleitung oder Bewertung von Inhalten (z. B. Datenschutz, Rollenklärung)

  • Recht auf Unterrichtung über Schulungsergebnisse, Schulungspflichtverletzungen

Schnittstelle FM – Betriebsrat – Zollverantwortung

  • Mitbestimmungsrelevante Maßnahmen rechtzeitig kommunizieren

  • Technische Konzepte mit Gremien abstimmen (z. B. GLT-Zutrittskontrolle, Türsteuerung)

  • Veränderungen an FM-Prozessen mit AEO-Bezug dokumentieren (z. B. Raumzuordnungen, Zugriffsbeschränkungen)

Praktische Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit

  • Transparente Kommunikation bei Maßnahmen in sicherheitskritischen Bereichen

  • Regelmäßige Abstimmungstermine mit Betriebsrat im Rahmen von Projektverläufen

  • Nutzung von Pilotphasen bei neuen Zutritts- oder Kontrollsystemen

  • Bereitstellung von Systemdokumentation für Betriebsrat (z. B. Zutrittsprotokolle, Schulungsnachweise, technische Umsetzung)

Mitbestimmung bei Audits und Behördenkontakt

  • Der Betriebsrat sollte über bevorstehende Zollprüfungen, AEO-Audits und Re-Zertifizierungen informiert werden

  • Möglichkeit zur Begleitung bei Behördenrundgängen oder zur Stellungnahme

  • Mitwirkung bei Korrekturmaßnahmen (z. B. bei Auditabweichung, Handlungsempfehlung)

  • eine Mitbestimmungs-Checkliste für AEO-Projekte,

  • einen Muster-Gremienfahrplan für zollrelevante Bau- und IT-Maßnahmen,

  • oder eine Synopse § 87 BetrVG vs. AEO-Maßnahmen.

  • Sag einfach Bescheid.