Beteiligungsrechte, Gremienverantwortung und Organisation zollrelevanter Veränderungen im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung
In Unternehmen mit zollrelevanten Prozessen oder AEO-Zertifizierung greifen zahlreiche organisatorische, sicherheitstechnische und digitale Regelungen unmittelbar in die betriebliche Ordnung, den Arbeitsalltag und die Zuständigkeiten der Mitarbeitenden ein. Ob es um den Zugang zu sicherheitskritischen Zonen, um Kontrollsysteme, um IT-gestützte Nachverfolgung oder um Verhaltensregeln bei zollrechtlich sensiblen Aufgaben geht – Mitbestimmung nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist in AEO- und Zollbereichen vielfach berührt. Ein rechtssicherer und praxisgerechter Umgang mit Mitbestimmungsrechten ist für die AEO-Compliance ebenso erforderlich wie für die Sozialpartnerschaft im Betrieb. Dieser Fachartikel beleuchtet, wo und wie Mitbestimmung relevant wird, welche Rechte und Pflichten der Betriebsrat hat – und wie eine gute Zusammenarbeit mit Facility Management, Zollverantwortlichen und IT aussehen kann.
Die AEO-Zertifizierung und die betrieblichen Anforderungen im Zollbereich tangieren eine Vielzahl betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungstatbestände. Eine rechtssichere Umsetzung ist nur möglich, wenn der Betriebsrat frühzeitig, umfassend und kontinuierlich eingebunden wird. Das Facility Management, als technischer und organisatorischer Umsetzer zollrelevanter Infrastruktur, spielt dabei eine Schlüsselrolle in der Schnittstellenkommunikation. Wer die Mitbestimmung als Chance zur Transparenz, Akzeptanz und Auditfestigkeit begreift, erhöht nicht nur die Compliance – sondern auch die Qualität und Nachhaltigkeit der betrieblichen Zollorganisation.
Ausgangslage: AEO-Compliance und betriebliche Organisation
AEO („Authorised Economic Operator“) verlangt die Umsetzung eines umfassenden internen Kontrollsystems, das bauliche Sicherheit, Zugangskontrolle, IT-Schutz, Verfahrensregelungen und Personalschulungen umfasst.
Diese Maßnahmen betreffen in aller Regel Grundsätze der betrieblichen Ordnung (§ 87 BetrVG), technische Systeme, Schutzmaßnahmen, Zugriffsregelungen sowie Verhaltensanforderungen – und sind damit mitbestimmungspflichtig.
Mitbestimmungsrelevante Themenfelder in Zoll- und AEO-Bereichen