Nutzereinbauten im Kontext eines GU-Vertrages
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Konzept zur Neuausschreibung von Nutzereinbauten
Konzept zur Neuausschreibung von Nutzereinbauten im Rahmen eines GU-Vertrags (Generalunternehmervertrag), die für einen betrieblichen Zollbereich benötigt werden, um den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zu sichern oder zu erreichen. Die Neuausschreibung von Nutzereinbauten im Kontext eines GU-Vertrags für den betrieblichen Zollbereich erfordert eine sorgfältige Planung, um den AEO-Status eines Unternehmens zu sichern bzw. zu erlangen.
Kernaussage der Zero Waste-Kommunikation
- Kommunikation
- Hintergrund
- Rechtliche
- Leistungsumfang
- Neuausschreibung
- Ausschreibungsverfahren
- Umsetzung
- Besondere
Zero Waste-Kommunikation
Klar definierte Leistungsbeschreibung: Sämtliche bauliche und sicherheitstechnische Anforderungen (z. B. Schleusen, Trennwände, Überwachungssysteme) müssen präzise im Lastenheft verankert sein.
Abgestimmtes Vergabeverfahren: Entweder als Nachtrag zum GU-Vertrag oder als separate (Fach-)Ausschreibung, je nach Kompetenz des GU und Umfang der Zusatzleistungen.
Rechts- und normenkonforme Umsetzung: AEO- und Zollvorgaben, Baurecht, Sicherheitsstandards.
Professionelles Projekt- und Schnittstellenmanagement: Koordinierte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Zollbehörde, GU und Subgewerken.
Zuverlässige Abnahme, Dokumentation und Wartung: Damit der Zollbereich dauerhaft AEO-konform betrieben werden kann.
Erfolgreiche Projekte mit AEO-Vorteilen
Mit einer strukturierten Ausschreibung und einem gut organisierten Projektverlauf lassen sich sowohl zeitliche als auch qualitative und wirtschaftliche Ziele erreichen – und das Unternehmen profitiert von den Erleichterungen, die ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) genießt.
AEO-Status (Authorised Economic Operator)
Der Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ wird Unternehmen verliehen, die besondere Zuverlässigkeit und Sicherheitsstandards im internationalen Warenverkehr nachweisen können.
Vorteile: Vereinfachte Zollverfahren, beschleunigte Abfertigung, weniger Kontrollen.
Um den AEO-Status zu erhalten oder zu behalten, müssen Unternehmen entsprechende räumliche, organisatorische und security-relevante Anforderungen erfüllen.
Betrieblicher Zollbereich
Häufig ist ein speziell gesicherter Bereich im Unternehmen nötig, in dem Zollabfertigung, Warenkontrollen und Dokumentenprozesse stattfinden.
Die Anforderungen können u. a. aus nationalen Vorschriften (z. B. Zollkodex der Union, UZK) und AEO-Leitlinien resultieren.
Nutzereinbauten im Rahmen eines GU-Vertrags
Ein Generalunternehmer (GU) ist für die schlüsselfertige Erstellung bzw. den Umbau eines Bauprojekts verantwortlich.
Möchte der Nutzer – etwa die betriebliche Zollabteilung – spezifische Einbauten oder Sicherheitsfeatures umgesetzt haben (z. B. Schleusen, Trennwände, Sicherheitstüren, Kontrollkabinen), so werden diese Leistungen i. d. R. in Abstimmung mit dem GU als Zusatz- oder Sonderleistungen vertraglich geregelt.
Eine Neuausschreibung wird erforderlich, wenn diese Einbauten entweder nicht Bestandteil des ursprünglichen GU-Vertrags waren oder in deutlich abgewandelter Form neu definiert werden müssen.
EU-Vorschriften und Zollkodex
Grundlage ist der Zollkodex der Union (UZK) und dessen Durchführungsbestimmungen.
AEO-bezogene Anforderungen werden in diversen EU-Dokumenten beschrieben (z. B. Leitlinien der Zollbehörden zum AEO-Status).
Nationale Gesetze
Neben EU-Regelungen können länderspezifische Gesetze oder Zollvorschriften greifen.
Beispiel: Deutsche Zollverwaltung (Zollverwaltungsgesetz, Abgabenordnung).
Bauliche Einbauten
Zollabfertigungsbereich: Büros oder Arbeitsplätze für Zollpersonal, Schalter, Schleusen, Sicherheitskabinen.
Abtrennung von Sicherheitszonen: Getrennte Bereiche für unverzollte und verzollte Waren, Sichtschutz, Alarmanlagen, verschließbare Tore.
Kontroll- und Prüfraum: Ausgestattet für die Warenprüfung (Tische, Hebevorrichtungen, ggf. Röntgentechnik).
Technische Installationen
Zutrittskontrollsystem (Kartenleser, Codeschlösser, biometrische Systeme).
Videoüberwachung (CCTV) mit Aufzeichnung nach AEO-Konformität (je nach Sicherheitsstufe).
IT-/Netzwerkinfrastruktur für Zollsoftware, sichere Datenleitungen zum Zoll.
Vertragliche Ausgangslage
In einem bestehenden GU-Vertrag sind meist Standard-Leistungen für den Bau- oder Umbau eines Gebäudes definiert.
Spezifische Zoll- bzw. AEO-Anforderungen können ursprünglich nur grob abgebildet oder noch gar nicht vereinbart sein.
Gründe für Neuausschreibung
Änderungen der Anforderungen: Neue Zollvorschriften, geänderte Layouts, höhere Sicherheitsstufen für AEO-Zertifizierung.
Umfangserweiterungen: Der Zollbereich wird vergrößert oder neu konzipiert.
Qualifizierte Fachunternehmen: Für bestimmte Sicherheitseinbauten oder IT-Anlagen ist u. U. ein spezialisiertes Unternehmen gefragt, das nicht vom ursprünglichen GU abgedeckt wird. In diesem Fall könnte man ein Nachtragsangebot beim GU einholen oder eine separate Ausschreibung (Teilausschreibung) durchführen.
Optionen zur Integration
Nachtrag zum GU-Vertrag: Wenn der GU die passenden Subunternehmer oder Kompetenzen hat und das Budget für die Erweiterungen einvernehmlich geregelt wird.
Separate Losvergabe: Ein Los für die zoll- und sicherheitsrelevanten Einbauten, das ggf. an einen weiteren Generalübernehmer (oder Fachunternehmen) vergeben wird.
Hybrid-Modell: Der GU übernimmt die Koordination, aber es erfolgt eine Fachlosausschreibung für spezielle sicherheitstechnische Gewerke (z. B. Zutrittskontrollsysteme).
Bedarfsanalyse
Abstimmung mit Zollbehörden bzw. internen Compliance-Abteilungen, um sämtliche AEO-relevanten Vorgaben zu erfassen.
Erstellung eines Lastenhefts mit Sicherheitskonzept, Raumaufteilung, technischen Spezifikationen.
Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
Zusammenarbeit mit Architekten, Fachplanern (z. B. Elektrotechnik, Sicherheitstechnik) und dem GU.
ggf. Machbarkeitsstudien zur baulichen Umsetzung (Sind z. B. Wände tragend? Wo kann eine Schleuse eingebaut werden?).
Ausschreibung / Vergabeverfahren
Bei öffentlichen Auftraggebern: Einhaltung der Vergaberichtlinien (VOB, GWB, VgV, UVgO).
Bei privaten Auftraggebern: Freiere Gestaltung, aber oft ähnlich strukturierte Verfahren (Einholung mehrerer Angebote, Bieterfragen, Verhandlungsrunden).
Leistungsbeschreibung als Anhang: sehr detailliert, damit Bieter alle Positionen (Bautechnik, Sicherheitssysteme) kalkulieren können.
Koordination mit dem GU
Bauzeitenplan: Einhaltung von Meilensteinen (z. B. wann muss die Schleuse fertig sein, wann wird die IT installiert?).
Schnittstellenmanagement: Elektrotechnik, Statik, baulicher Brandschutz, Zutrittskontrollinfrastruktur – klare Zuordnung, wer was liefert.
Abnahmen und Dokumentation
Bauliche Abnahme: Inkl. Prüfung von Sicherheitseinrichtungen, Türen, Wänden, Schleusen.
Behördliche Abnahmen: Z. B. durch Zoll oder andere Aufsichtsbehörden (Brandschutz, VdS, Baurechtsbehörde).
Dokumentationspflicht: As-Built-Unterlagen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Sicherheitsdokumente.
Inbetriebnahme und Schulung
Übergabe an die internen Zollverantwortlichen bzw. Nutzer.
Einweisung/Schulung in Sicherheits- und Kontrolltechnik (z. B. Zutritts-System, Alarmkonzepte).
Testläufe mit realen Zollprozessen (z. B. Probescanning von Waren, Dokumentenablauf).
Fortlaufende Wartung / Service
AEO erfordert, dass Sicherheits- und Zollprozesse dauerhaft auf dem neuesten Stand sind.
Regelmäßige Wartung von Zutrittskontrolle, Videoanlagen, ggf. Brandschutz und Elektroinstallationen.
Anpassung an neue Zollvorschriften oder Unternehmensänderungen (z. B. größerer Warenumschlag, neue Sicherheitsanforderungen).
Strenge Security-Vorgaben
AEO-Status setzt hohe Vertrauenswürdigkeit voraus, weshalb in Ausschreibungen genaue Ausführungen zu Zutrittsberechtigungen, Dokumentation, Personal- und Lieferantenkontrollen gemacht werden sollten.
Kostenkontrolle
Sicherheitseinbauten und IT-Lösungen können teurer werden als Standardbauleistungen.
Planungspuffer für unvorhergesehene Anpassungen (z. B. wenn Zollbehörden kurzfristige Änderungen fordern).
Zeitliche Koordination
Ist der Zollbereich bzw. die AEO-Infrastruktur nicht rechtzeitig fertig, gefährdet dies den Betriebsstart oder den AEO-Status.
Enge Abstimmung der Projektbeteiligten (GU, Fachplaner, Auftraggeber, Zollbehörde) von Anfang an.
Ist der Zollbereich bzw. die AEO-Infrastruktur nicht rechtzeitig fertig, gefährdet dies den Betriebsstart oder den AEO-Status.
Dienstleister für sicherheitsrelevante Gewerke sollten Zertifizierungen (z. B. DIN EN 50518 für Alarmempfangsstellen, ISO 9001, VdS-Zulassungen) vorweisen und Referenzen aus vergleichbaren Projekten.
Ggf. Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) wegen sensibler Zollprozesse.
Nachweise und Audit-Fähigkeit
Da AEO regelmäßig auditiert wird (Zoll- und Sicherheitsprüfungen), müssen Dokumentation und Prozesse in Bezug auf Bau und Technik sehr transparent bleiben.
Alle Umbauten und technischen Anlagen sollten so konzipiert sein, dass sie jederzeit Audit- und Prüfanfragen standhalten.